Was sollte ich tun, wenn der Arbeitgeber sich von mir trennen möchte?

Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kündigung ausgesprochen oder vielleicht angekündigt, dass dies bald geschehen wird?

TOP 3-Tipps im Falle einer Kündigung

Diese Information dürfte Sie zunächst einmal in einen emotionalen Krisenzustand versetzen, doch genau dann ist nicht der Zeitpunkt, um seine Wunden zu lecken, sondern sich darauf zu konzentrieren die Trennung so anständig wie möglich zu vollziehen.

Hier unsere TOP 3-Tipps, wie Sie sich im Falle einer Kündigung verhalten sollten:

 

  1. Sollte das Kündigungsgespräch noch vor Ihnen liegen: nehmen Sie in diesem Gespräch nur die überbrachten Informationen auf und diskutieren Sie nicht.
  2. Lassen Sie die Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, denn schon die Frage ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in Ihrem Fall Anwendung findet kann nicht immer von Laien beantwortet werden.
  3. Melden Sie sich spätestens 3 Monate vor dem Ende der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Erfahren Sie erst später von der Kündigung, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen melden. Dies ist wichtig, da Sie ansonsten eine Sperre des Arbeitslosengeldes riskieren.

Wenn Sie die Trennung alleine nicht gut verarbeiten können und/oder sich Unterstützung bei der Positionierung im neuen Job wünschen, dann könnte unsere Karriereberatung für Sie das Richtige sein.

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