Rechtsprechungsänderung bei Abgeltungsklauseln

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18. September 2018 die Rechtsprechung zu Ausschlussklauseln gekippt. Was das für Ihre Arbeitsverträge bedeutet, erfahren Sie im Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Michael R. Fausel.

Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel gekippt

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 18. September 2018 die Rechtsprechung zu Ausschlussklauseln gekippt. Fortan sind sämtliche Ausschlussklauseln, die nach dem 31. Dezember 2014 geschlossen wurden und keine Rückausnahme für Ansprüche aus dem Mindestlohngesetz vorsehen (auch wenn gar kein Mindestlohn eingefordert wird), unwirksam. Selbst für Zeiten vor diesem Datum und damit so genannte „Altverträge“ schließt das Bundesarbeitsgericht die Anwendung dieser Rechtsprechung nicht gänzlich aus.

Kernaussage des Urteils

„Arbeitsvertragliche Verfallklauseln, die ohne jede Beschränkung auch den Mindestlohn umfassen, verstoßen gegen das Transparenzgebot und sind – jedenfalls dann – unwirksam, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2014 abgeschlossen wurde.“

Praxistipp:

Dieses neue Urteil sollte sowohl im Hinblick auf Ihre zukünftigen Arbeitsverträge beachtet und eingearbeitet als auch bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen geprüft werden. Es können hiermit erhebliche finanzielle und rechtliche Risiken verbunden sein, die auch zu einer Rückstellungspflicht innerhalb des Unternehmens bzw. des Konzerns führen können.

Kontaktdaten für Rückfragen

Für etwaige Rückfragen oder Anmerkungen steht Ihnen Herr Dr. Michael R. Fausel  von BLUEDEX gerne zu Ihrer Verfügung.

Dr. Michael R. Fausel
Rechtsanwalt · Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
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Rechtsanwälte Steuerberater
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Über den Autor: Dr. Michael R. Fausel

Dr. Michael R. Fausel ist Rechtsanwalt/Partner bei BLUEDEX PartG mbH
In der Beratung von internationalen Konzernen, dem Mittelstand und der öffentlichen Hand umfasst seine Expertise insbesondere den internationalen Arbeitnehmereinsatz (Arbeitnehmerentsendung, Arbeitnehmerüberlassung), globale Markteintrittsberatung sowie die Beratung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht mit arbeitsrechtlicher Vertragsgestaltung, Durchführung von Personalabbaumaßnahmen und Kündigungsschutzverfahren.